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§12 ArbSchG15. Juli 2026·3 Min. Lesezeit

Unterweisung neuer Mitarbeiter — Checkliste für den ersten Arbeitstag

Neue Mitarbeiter müssen vor Arbeitsbeginn unterwiesen werden. Diese Checkliste hilft Ihnen, nichts zu vergessen.

Pflicht: Unterweisung vor dem ersten Einsatz

Laut §12 ArbSchG muss die Erstunterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Das heißt: Bevor ein neuer Mitarbeiter an seinen Arbeitsplatz geht, muss er über die relevanten Sicherheitsthemen informiert werden.

Checkliste: Erstunterweisung

Allgemeine Themen (für alle Mitarbeiter)

  • Flucht- und Rettungswege im Gebäude
  • Verhalten im Brandfall, Standort der Feuerlöscher
  • Erste-Hilfe-Einrichtungen und Ersthelfer
  • Meldepflicht bei Unfällen und Beinahe-Unfällen
  • Allgemeine Verhaltensregeln im Betrieb
  • Arbeitsplatzspezifische Themen

  • Gefahren am konkreten Arbeitsplatz
  • Bedienung von Maschinen und Werkzeugen
  • Persönliche Schutzausrüstung (was, wann, wie)
  • Umgang mit Gefahrstoffen (falls relevant)
  • Ergonomie und richtige Körperhaltung
  • Organisatorisches

  • Arbeitszeiten und Pausenregelungen
  • Ansprechpartner für Sicherheitsfragen
  • Standort der Betriebsanweisungen
  • Sicherheitskennzeichnung im Betrieb
  • Dokumentation nicht vergessen

    Die Erstunterweisung muss dokumentiert werden. Der neue Mitarbeiter unterschreibt, dass er die Unterweisung erhalten und verstanden hat. Datum und Themen werden festgehalten.

    Tipp: Digital geht's schneller

    Mit Brieft können Sie die Erstunterweisung schon vor dem ersten Arbeitstag per Link verschicken. Der neue Mitarbeiter liest und unterschreibt auf dem Handy — und am ersten Tag kann es direkt losgehen.

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