Pflicht: Unterweisung vor dem ersten Einsatz
Laut §12 ArbSchG muss die Erstunterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Das heißt: Bevor ein neuer Mitarbeiter an seinen Arbeitsplatz geht, muss er über die relevanten Sicherheitsthemen informiert werden.
Checkliste: Erstunterweisung
Allgemeine Themen (für alle Mitarbeiter)
Arbeitsplatzspezifische Themen
Organisatorisches
Dokumentation nicht vergessen
Die Erstunterweisung muss dokumentiert werden. Der neue Mitarbeiter unterschreibt, dass er die Unterweisung erhalten und verstanden hat. Datum und Themen werden festgehalten.
Tipp: Digital geht's schneller
Mit Brieft können Sie die Erstunterweisung schon vor dem ersten Arbeitstag per Link verschicken. Der neue Mitarbeiter liest und unterschreibt auf dem Handy — und am ersten Tag kann es direkt losgehen.
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