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§12 ArbSchG15. Juli 2026·4 Min. Lesezeit

Sicherheitsunterweisung im Handwerk — was muss rein?

Handwerksbetriebe haben besondere Anforderungen an Sicherheitsunterweisungen. Welche Themen Pflicht sind und wie Sie sie effizient umsetzen.

Warum ist das Handwerk besonders betroffen?

Im Handwerk passieren überdurchschnittlich viele Arbeitsunfälle. Laut DGUV-Statistik sind Bau, Metall und Holzverarbeitung die unfallträchtigsten Branchen. Deshalb ist die regelmäßige Unterweisung hier besonders wichtig.

Pflichtthemen für Handwerksbetriebe

Je nach Gewerk müssen unterschiedliche Themen unterwiesen werden:

  • Alle Gewerke: Brandschutz, Erste Hilfe, Flucht- und Rettungswege
  • Bau: Absturzsicherung, Gerüstbau, Baustellensicherung
  • Metall: Umgang mit Maschinen, Schweißarbeiten, Lärmschutz
  • Elektro: Elektrische Gefährdungen, Arbeiten unter Spannung, Prüfprotokolle
  • Holz: Umgang mit Sägen und Fräsen, Staubbelastung
  • Maler/Lackierer: Gefahrstoffe, Hautschutz, Atemschutz
  • Häufige Fehler bei der Unterweisung

  • Zu allgemein: Die Unterweisung muss auf den konkreten Arbeitsplatz bezogen sein
  • Nur einmal gemacht: Mindestens jährlich wiederholen
  • Nicht dokumentiert: Ohne Nachweis gilt die Unterweisung als nicht durchgeführt
  • Nur der Chef weiß Bescheid: Jeder einzelne Mitarbeiter muss persönlich unterwiesen werden
  • Praxistipp: So geht's effizient

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