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§12 ArbSchG15. Juli 2026·4 Min. Lesezeit

Bußgelder bei fehlender Unterweisung — das droht Arbeitgebern

Was passiert wenn die Sicherheitsunterweisung fehlt? Welche Bußgelder drohen und wie Sie sich schützen.

Das Risiko ist real

Viele Arbeitgeber unterschätzen die Konsequenzen fehlender Unterweisungen. Erst wenn etwas passiert — ein Unfall, eine Prüfung, ein Rechtsstreit — wird klar, wie wichtig die Dokumentation ist.

Welche Bußgelder drohen?

Bei Verstößen gegen die Unterweisungspflicht nach §12 ArbSchG drohen:

  • Ordnungswidrigkeit: Bußgeld bis zu 25.000 € pro Verstoß
  • Bei Vorsatz oder Wiederholung: Strafrechtliche Konsequenzen möglich
  • Bei Arbeitsunfall ohne Unterweisung: Persönliche Haftung des Geschäftsführers
  • Wer kontrolliert?

    Die Kontrolle erfolgt durch:

  • Gewerbeaufsicht / Amt für Arbeitsschutz — unangekündigte Betriebsprüfungen
  • Berufsgenossenschaften (BG) — regelmäßige Audits
  • Nach Unfällen — automatische Prüfung durch Unfallversicherungsträger
  • Was passiert bei einem Arbeitsunfall?

    Wenn ein Mitarbeiter einen Arbeitsunfall erleidet und keine aktuelle Unterweisung nachgewiesen werden kann:

  • Die Berufsgenossenschaft kann Leistungen kürzen oder verweigern
  • Der Arbeitgeber haftet persönlich für Schäden
  • Regressforderungen der Unfallversicherung sind möglich
  • In schweren Fällen droht ein Strafverfahren
  • So schützen Sie sich

  • Unterweisen Sie jeden Mitarbeiter mindestens einmal jährlich
  • Dokumentieren Sie jede Unterweisung mit Unterschrift und Datum
  • Bewahren Sie die Nachweise mindestens 2 Jahre auf
  • Nutzen Sie ein digitales System für lückenlose Dokumentation
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