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§12 ArbSchG15. Juli 2026·4 Min. Lesezeit

DGUV Vorschrift 1 — Unterweisungspflicht der Berufsgenossenschaften

Neben dem ArbSchG fordert auch die DGUV Vorschrift 1 regelmäßige Unterweisungen. Was Arbeitgeber wissen müssen.

Was ist die DGUV Vorschrift 1?

Die DGUV Vorschrift 1 (ehemals BGV A1) ist die Grundsatzvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie konkretisiert die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und gilt für alle Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaften.

Was fordert die DGUV Vorschrift 1?

Die DGUV Vorschrift 1 fordert in §4:

  • Regelmäßige Unterweisung aller Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz
  • Mindestens einmal jährlich — bei Jugendlichen sogar halbjährlich
  • Dokumentation der durchgeführten Unterweisungen
  • Unterweisung in einer für die Versicherten verständlichen Sprache
  • Unterschied zum ArbSchG

    Das ArbSchG und die DGUV Vorschrift 1 ergänzen sich:

  • ArbSchG §12: Allgemeine Unterweisungspflicht des Arbeitgebers
  • DGUV Vorschrift 1 §4: Konkretisiert die Pflicht und macht sie zur Bedingung für den Unfallversicherungsschutz
  • DGUV-konforme Unterweisungsthemen

    Die Berufsgenossenschaften stellen branchenspezifische Unterweisungsthemen bereit:

  • Allgemeine Grundlagen der Arbeitssicherheit
  • Brandschutz und Explosionsschutz
  • Elektrische Gefährdungen
  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • Lärm- und Vibrationsschutz
  • Hautschutz
  • Ergonomie
  • Psychische Belastungen
  • Erste Hilfe
  • Konsequenzen bei Verstößen

    Wenn die Berufsgenossenschaft bei einer Prüfung feststellt, dass Unterweisungen fehlen:

  • Auflagen und Fristen zur Nachholung
  • Erhöhung der BG-Beiträge möglich
  • Bei Unfällen: Einschränkung des Versicherungsschutzes
  • In schweren Fällen: Bußgelder
  • Fazit

    Die DGUV Vorschrift 1 macht deutlich: Unterweisungen sind keine Empfehlung, sondern Pflicht. Wer sie vernachlässigt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch den Versicherungsschutz seiner Mitarbeiter.

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