Was ist die DGUV Vorschrift 1?
Die DGUV Vorschrift 1 (ehemals BGV A1) ist die Grundsatzvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie konkretisiert die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und gilt für alle Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaften.
Was fordert die DGUV Vorschrift 1?
Die DGUV Vorschrift 1 fordert in §4:
Unterschied zum ArbSchG
Das ArbSchG und die DGUV Vorschrift 1 ergänzen sich:
DGUV-konforme Unterweisungsthemen
Die Berufsgenossenschaften stellen branchenspezifische Unterweisungsthemen bereit:
Konsequenzen bei Verstößen
Wenn die Berufsgenossenschaft bei einer Prüfung feststellt, dass Unterweisungen fehlen:
Fazit
Die DGUV Vorschrift 1 macht deutlich: Unterweisungen sind keine Empfehlung, sondern Pflicht. Wer sie vernachlässigt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch den Versicherungsschutz seiner Mitarbeiter.
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